Tätigkeitsbereiche
Bauleitplanung
Mit den Gemeinden im Team
Bis zum Baubeginn eines Einfamilienhauses hat das zugehörige Bauland ein oft mehrere Jahre dauerndes Verfahren zu durchlaufen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass den Gemeinden im Grundgesetz (Artikel 28) das Recht zugewiesen wird, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Bezogen auf die Beplanung einzelner Baugebiete hat die Gemeinde damit die Planungshoheit.
Das wichtigste Instrument der städtebaulichen Planung ist die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung aller Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung gliedert sich in einen vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan (FNP) und in einen verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Bodennutzung dar (Ackerland, Bauland, forstwirtschaftliche Flächen u.a.). Die Bebauungspläne werden aus den Flächennutzungsplänen entwickelt und für Teilgebiete der Gemeinde aufgestellt. In ihrem Geltungsbereich enthalten die Bebauungspläne rechtsverbindliche Festsetzungen, an die sich jeder Bauwillige halten muss. Man erahnt die diversen, komplexen Überlegungen, die hinter den einzelnen Planungen stehen.
Projektentwicklung
Die Firma F&S concept Projektentwicklung GmbH & Co. KG tritt bei der Zusammenarbeit mit den Kommunen als Investor auf. In diesem Zusammenhang werden erste Konzepte erstellt und verschiedene Entwürfe angefertigt. Im Anschluss an diese Arbeiten folgt ein erstes Gespräch mit der Gemeinde, in dem die Ziele und Vorstellungen erörtert werden.
Was nach dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes folgt, ist harte Arbeit für die Verwaltung der Städte und Gemeinden, die Projektentwickler und die angeschlossenen Ingenieurbüros. Sämtliche, mit der Planung verbundenen Eventualitäten müssen abgeklärt werden.
Wie kann das neue Baugebiet an die bestehende Kanalisation angeschlossen werden? Ist die Kläranlage für zusätzliche Einleitungen ausgelegt? Welche Auswirkungen hat das neue Baugebiet auf die örtliche Verkehrssituation? Ist in dem beplanten Bereich mit Bodendenkmälern oder alten Kampfmitteln zu rechnen? Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Umwelt und die bereits bestehende Bebauung? Ist eine ausreichende Versorgung mit Wasser, Strom und Gas gewährleistet? Wie sind die Baugrundverhältnisse ...?
Die Klärung dieser Fragen und das Durchlaufen der einzelnen Verfahrensstufen eines Bebauungsplans dauern im Durchschnitt ca. 1 bis 2 Jahre.
Erschließung
Im Rahmen eines Erschließungsvertrages wird zwischen der Gemeinde und dem Investor die genaue Art und der Umfang der Erschließung vereinbart. Grundlage des Vertrages ist die exakt ausgearbeitete Planung unserer Tiefbau-Ingenieure. Sie haben sich vorher mit der Gemeinde, dem Städteplaner und dem Vermessungsingenieur abgestimmt und erstellen auf Grundlage der vorhandenen Daten ein komplettes Erschließungskonzept.
Angefangen von der Führung der Ver- und Entsorgungsleitungen, über die Straßenplanung, Beleuchtung bis hin zu eventuellen Parkbuchten oder Pflanzbeeten.
Nach Unterzeichnung des Erschließungsvertrages wird die Ersterschließung von uns in Auftrag gegeben. Bereits nach kurzer Zeit kann man die zukünftige Straßenführung erkennen. Der Kanal wird verlegt, erforderliche Rückhaltungen erstellt, die Versorgungsträger verlegen ihre Leitungen und die Straße erhält eine erste bituminöse Straßendecke. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind in dem neuen Baugebiet alle Erschließungseinrichtungen vorhanden, die für eine bauliche Nutzung des Gebietes erforderlich sind. Die endgültige Erschließung erfolgt meist erst nach 2 bis 3 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt sind die meisten Häuser bereits fertig gestellt und man kann jetzt die Bürgersteige, Parkbuchten, Pflanzbeete usw. erstellen, ohne dass mit einer Beschädigung durch Bauarbeiten zu rechnen ist.
Seit Aufstellung des Bebauungsplans sind jetzt ca. 5 Jahre vergangen. Eine lange Zeit; Aber es hat sich gelohnt! Es ist ein Wohngebiet entstanden, das sich in die bestehende Bebauung und die Landschaft harmonisch einfügt und seinen Bewohnern ein neues, ruhiges Zuhause in einem sicheren sozialen Umfeld bietet.