Aktuelles
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Seit 35 Jahren entwickelt die F&S concept innovative, nachhaltige Wohnquartiere. Auf der vorliegenden Seite können Sie sich einen guten Überblick über die bisherigen Entwicklungen verschaffen. Sollten sich daraus Fragen ergeben, rufen Sie uns gerne an.
KfW nennt Details zur Neubauförderung ab März 2023
Die Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN) soll am 01. März starten. Von der KfW gab es jetzt erste Informationen zur Ausgestaltung.
Die Förderung zum „Klimafreundlichen Neubau“ erfolgt in den KfW-Produkten:
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298) und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299).
Es gibt zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse.
Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe.
„Mit diesem jährlichen 750 Millionen Euro schweren Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen, erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz.
Antragsberechtigt sind alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Für die Einhaltung des QNG-Standards gibt es mehr Fördergeld
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit- für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 EU pro Wohneinheit.
Beratungsgespräche für die neue Förderung sind ab sofort möglich
Der Kreditantrag ist vor Vorhabens-Beginn zu stellen.
Förderprogramm Wohneigentum Familie startet im Juni 2023
Ab 23. Februar 2023 wird das Online-Prüftool für die Erstellung der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) bzw. das gBzA-Center für die Erstellung der „gewerblichen Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für die neuen KFN-Förderprodukte freigeschaltet.
Neu aufgelegt wird ein Förderprogramm Wohneigentum für Familien. Die Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) des BBMWSB startet zum 1. Juni 2023. Mit dem Förderprodukt sollen Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohnraum gefördert werden.
Geplant sind Kreditbeträge bis maximal 240.000 Euro. Details soll es Anfang Februar 2023 geben.
Quellen: KfW/BMWSB/GIH/pgl